24.01.2025
Für die Zeit vom 15. November 2024 bis zum 15. März 2025 hat der Veterinärdienst Kanon Solothurn zwei Bewilligungen zum Treiben einer Wanderschafherde ausgestellt.
Während dieser Zeit ist es den Wanderhirten gestattet, ihre Wanderschafherde auf dem Gebiet 1a, 3 und 6 zu beweiden.
Wir danken für Ihr Verständnis.