22. Nov 2024
Für die Zeit vom 15. November 2015 bis zum 15. März 2025 hat der Veterinärdienst Kanon Solothurn eine Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde ausgestellt.
Während dieser Zeit ist es dem Wanderhirten gestattet, seine Wanderschafherde auf dem Gebiet 1a und 3 zu beweiden.
Wir danken für Ihr Verständnis.