Todesfall

Persönliches
Todesfall - ch.ch
Zivilstandsamt Solothurn

Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt zu melden, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen. Bei Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.

Bestattungswesen
Inventaraufnahme bei Todesfällen
Todesschein bestellen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen