Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:
- Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen)
- Hypothekargeschäfte
- Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
- Dienstbarkeitsverträge (Servitute)
ausserdem erhalten Sie - Grundbuchauskünfte
- Grundbuchauszüge
- Eigentumsbestätigungen