Arbeitslosigkeit

Gemeindeverwaltung

RAV Solothurn
Sandmattstrasse 2
4500 Solothurn
Tel. 032 627 96 11
E-Mail

Arbeitsstelle verloren? Wie weiter?
Melden Sie sich rechtzeitig, sofort nach Erhalt der Kündigung, spätestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist, beim RAV in Solothurn. Dort erhalten Sie Auskunft über die wichtigsten Voraussetzungen, damit Sie ihren Anspruch bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen können, bzw. zur Vermittlung der neuen Arbeitsstelle.

RAV Solothurn
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Arbeitslosigkeit

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen