Zuzug, Anmeldung in der Gemeinde

Einwohnerkontrolle

Sind Sie neu in die Gemeinde Messen gezogen? Herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung anmelden oder den Zuzug online via eUmzug vornehmen. 


Schweizer Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung) / bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Mietnachweis bei Mietwohnung
  • Untermietsvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein bei Kindern unter 18 Jahren
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern
  • Anmeldegebühr CHF 10 / Wochenaufenthalter CHF 20


Ausländische Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausländischen Pass
  • Ausländerausweis
  • Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung)
  • Mietnachweis bei Mietwohnung
  • Untermietvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
  • Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
  • Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein mit ersichtlichen Elternnamen bei Kindern unter 18 Jahre
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern


Bei Zuzug von ausländischen Staatsbürger*innen direkt aus dem Ausland bringen Sie bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausländische Identitätskarte oder ausländischen Pass
  • Arbeitsvertrag im Original (unterschrieben)
  • Mietnachweis bei Mietwohnung
  • Untermietsvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
  • Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
  • Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
  • Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung), kann nachgereicht werden.


Zivilschutz
Meldung bei Adress- und Berufswechsel (Sektionschef)
Wohnen und Umziehen

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