Schiesspflichtige erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 40. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung. Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos geschossen werden. Die ausserdienstliche Schiesspflicht kann in keinem Fall in einem Militärdienst (Ausbildungsdienst der Formation oder Wiederholungskurs) erfüllt werden.
Ende August ist die Schiesssaison beendet. Schiesspflichtige, die das obligatorische Programm nicht bis spätestens 31. August oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schützenverein geschossen haben, werden zur Erfüllung der Schiesspflicht durch amtliche Bekanntmachung (Schiesspflichtplakat in der Gemeinde) zu einem eintägigen Nachschiesskurs in Zivilkleidung aufgeboten. Es wird kein persönliches Aufgebot zugestellt. Das Versäumnis der Schiesspflicht wird militärstrafrechtlich geahndet.