Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass oder einer öffentlichen Veranstaltung, welche nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher und privater Grund beansprucht wird.
Das Gesuch muss mind. 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen eine kürzere Eingabefrist akzeptieren.
Das Gesuch ist bei der Gemeindeschreiberein, Michèle Graf, einzureichen:
Graf MichèlePosition: Gemeindeschreiberin
Hauptstrasse 46, 3254 Messen
E-MailTelefon: 031 768 40 42
Ressort: Präsidiales
Bitte füllen Sie das Gesuch via Onlineformulare aus.