Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem zuständigen Zivilstandsamt zu melden, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen. Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.
Der Todesschein wird vom Zivilstandsamt ausgestellt.