Neues Chemikalienrecht ab 1. August 2005 in Kraft
Der Bundesrat hat das neue Chemikalienrecht mit den dazugehörigen Verordnungen auf den 1. August 2005 in Kraft gesetzt. Das Giftgesetz trat gleichzeitig ausser Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
- Ausgaben von Giftscheinen in der Gemeinde: Die Gemeindebehörden müssen keine Giftscheine mehr ausstellen.
- Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien: Das bestehende CH-Kennzeichnungssystem von Chemikalien mit den Giftklassen 1 bis 5 wurde am 1. August 2005 durch das EU-System mit Gefährlichkeitsmerkmalen abgelöst.