Eine besondere Form der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht ist der Zivildienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst und bleibt eine besondere Form der Erfüllung der Wehrpflicht. Der Zivildienst steht nur Dienstpflichtigen offen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Der Zivildienst dauert 1,5 mal länger als der Militärdienst und wird in mehreren Etappen geleistet. Er beinhaltet Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. In Frage kommen insbesondere Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens oder des Umweltschutzes.
Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, kann ein Gesuch für den Zivildienst einreichen. Dies darf frühestens nach dem Orientierungstag geschehen, aber auch später, wenn bereits ein Teil des Militärdienstes abgegolten wurde.
Wer das Gesuch sofort nach dem Orientierungstag einreicht, kann bereits während der Rekrutierung angehört werden. Die dort festgestellte Diensttauglichkeit ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst. Das Gesuch mit ausführlicher Begründung des vorliegenden Gewissenskonfliktes wird zusammen mit einem Lebenslauf und dem Dienstbüchlein beim zuständigen Regionalzentrum des Zivildienstes eingereicht. Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt ist der Gesuchsteller von der Einrückungspflicht befreit.
Zuständiger Abschnittskommandant:
Hauert ToniPosition: Abschnittskommandant
Hauptstrasse, 4588 Brittern