Um eine Identitätskarte zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der Wohnsitzgemeinde erscheinen. Nehmen Sie ein geeignetes Passfoto mit (vgl. Fotomustertafel). Die Gebühren für die Identitätskarte sind gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu bezahlen. Die Identitätskarte wird Ihnen direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse zugestellt (z.B. per Einschreiben an Ihre Wohnadresse).
Unmündige oder entmündigte Personen sind durch die sorgeberechtigte Person bzw. durch den Vormund oder die Vormundin zu begleiten.
Die Begleitperson einer entmündigten Person muss den entsprechenden Ernennungsakt vorlegen, sowie sich persönlich (mit Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) ausweisen können.
Wichtig: Bei Anträgen für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge sind vom nicht anwesenden Elternteil die schriftliche Einwilligung mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular «Einwilligungserklärung» sowie einer Ausweiskopie (Identitätskarte/Pass) vorzuweisen. Falls vorhanden ist der Nachweis des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts vorzulegen.
Kinder, welche das 6. Altersjahr vollendet haben (d.h. ab dem 7. Geburtstag), müssen den Antrag zusammen mit dem anwesenden Elternteil unterschreiben.
Kosten
CHF 70.00 (Erwachsene)
CHF 35.00 (Minderjährige)